Statuten
§ 1 Name und Sitz
- Unter dem Namen „Shanti Med Nepal“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
- Der Verein hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung und ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
- Der Sitz des Schweizer Unterstützungsvereins „Shanti Med Nepal“ befindet sich am Ort seiner Geschäftsstelle.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins „Shanti Med Nepal“ ist die Hilfeleistung für mittellose kranke und hilfsbedürftige Menschen durch Geld- und Sachzuwendungen, die aus Mitgliederbeiträgen und sonstigen Vereinsmitteln aufgebracht werden.
- Die Hilfeleistungen werden an medizinische Einrichtungen in Nepal ausgerichtet, welche Hilfe an die mittellosen Menschen unentgeltlich anbieten. Hilfeleistungen können ausnahmsweise auch für die Weiterbildungskosten des medizinischen Personals, sowie für umweltfreundliche Massnahmen dieser Einrichtungen eingesetzt werden.
- Hilfeleistungen können auch an weitere soziale Projekte ausgerichtet werden, z.B. Schulen für underpriveligierte Kinder, Altersheime, Food-Camps.
- Der Verein verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann als Einzel- oder Kollektivmitglied erworben werden.
- Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden.
§ 4 Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel
- Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Sponsorenbeiträge, Veranstaltungen und sonstige Erträge.
- Die Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beitragsstruktur wird im Anhang 1 festgelegt.
- Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel dürfen nur für die statutengemässen Zwecke verwendet werden.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Geschäftsleitung
- die Kontrollstelle
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorstand einberufen.
- Ihre Aufgaben sind
- Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle
- Annahme und Änderung der Statuten
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Budget und der Abrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Ausser in Fällen besonderer Dringlichkeit ist die Mitgliederversammlung mindestens einen Monat zuvor anzukündigen. Die Tagesordnung und die Anträge des Vorstandes sind in der Regel den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor der Versammlung bekannt zu machen.
- Der Vorstand setzt die Traktandenliste der Mitgliederversammlung fest. Die Mitglieder können bis mindestens 15 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich Anträge einreichen.
- Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann von der Mitgliederversammlung selbst, vom Vorstand oder von einem Zehntel der Mitglieder des Vereins „Shanti Med Nepal“ verlangt werden. Sie muss mindestens 14 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig.
- Der Vorstand leitet den Verein. Er konstituiert sich selbst.
- Der Vorstand wählt das Präsidium und die Leitung der Geschäftsstelle. Er führt alle Vereinsgeschäfte, die nicht unter Paragraph 6 der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er zeichnet zu Zweien.
- Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.
§ 8 Geschäftsstelle
Die mit der Geschäftsführung betraute Person konzipiert, organisiert und realisiert im Auftrag des Vorstandes die Aktivitäten des Vereins.
§ 9 Haftung
Der Verein „Shanti Med Nepal“ haftet nur mit seinem eigenen Vermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder für Verpflichtungen des Vereins „Shanti Med Nepal“ ist ausgeschlossen.
§ 10 Statutenrevision
Anträge auf Änderung der Statuten können vom Vorstand oder von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Vereins „Shanti Med Nepal“ gestellt werden. Für Statuten-änderungen bedarf es der Zweidrittel-mehrheit der an der Mitgliederversammlung gültig abgegebenen Stimmen.
§ 11 Auflösung und Liquidation
- Der Beschluss über die Auflösung und Liquidation des Vereins bedarf der Zweidrittelmehrheit der an einer Mitgliederversammlung gültig abgegebenen Stimmen.
- Das nach Abzug aller Verpflichtungen verbleibende Vermögen des Vereins „Shanti Med Nepal“ ist einer oder mehreren Institutionen mit möglichst ähnlicher Zielsetzung zuzuweisen. Dieser Entscheid bedarf der gleichen Zweidrittelmehrheit.
- Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 12 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 13 Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 17. 12.08 im Sitzungszimmer des Bahnhof Olten genehmigt.
Statutenänderungen
- An der 1. Mitgliederversammlung vom 28.1.2010: Art. 2, 7, 11
- An der a.o. Mitgliederversammlung vom 23.8.2010: Name und Art. 2
- An der MV vom 22.05.2013: Art. 2.2
- An der MV vom 24.05.2024: Art. 2.3